Längere Zeit war es jetzt ruhig hier. Ich habe kurz vor Weihnachten einen wichtigen Teil meines Studiums beendet. Durch meinen Schwerpunktbereich habe ich einen großen Einblick in das Europa- und Völkerrecht bekommen, auch in das europäische und internationale Strafrecht sowie in die Geschichte und die Entwicklung des europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzes. Ich bin sehr dankbar, dass ich all das lernen kann und diesen Weg nun gehen darf. Ich weiß aber auch um all die Betroffenen, die verzweifelt den Weg raus aus der Prostitution suchen, ihn aber nicht finden, weil sie keine Hilfe oder Angst haben.
Wenn ich an den Anfang meines Studiums zurückblicke, erinnere ich mich an den Zeitpunkt, als ich das erste Mal ein gelbes Nomos Gesetzbuch aus dem öffentlichen Recht vor mir liegen hatte. Auch die deutschen Grundrechte waren Teil dieses Buches. Ich sah Artikel 1 an und war zunächst erstarrt von seiner Wortmächtigkeit. Er liest sich voll tiefer Überzeugung.
Der erste Absatz von Artikel 1 lautet wie folgt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nachdem ich den Artikel das erste Mal gelesen habe, wurde ich nachdenklich und traurig. Denn wenn ich eines in diesem Land erlebt habe, dann dass die Menschenwürde nicht nur antastbar anstatt unantastbar ist, sondern dass sie für Menschen in der Prostitution, vor allem junge Mädchen und Frauen, oft gar nicht existiert.